Reisepässe und Personalausweise
Das Österreichische Honorargeneralkonsulat
im Fürstentum Liechtenstein verfügt nicht über die technische Ausrüstung zur Ausstellung von österreichischen Reisepässen oder österreichischen Personalausweisen.
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses oder Personalausweises über das Honorargeneralkonsulat eingebracht werden.
Antragsteller ab dem 12. Lebensjahr können Anträge auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses oder Personalausweises bei nachfolgenden Behörden beantragen:
Österreichische Botschaft Bern
Kirchenfeldstrasse 77/79
CH-3005 Bern
Tel. +41 31 356 52 52
Fax +41 31 351 56 64
Mail: bern-ob@bmeia.gv.at
Internet: Österreichische Botschaft Bern
Ausserdem können österreichische Staatsbürger/-innen Anträge auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses und/oder Personalausweises bei jeder passausstellenden Behörde in Österreich (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) einbringen.
ACHTUNG:
Die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises muss persönlich erfolgen. Auch Minderjährige, für die ein Reisepass oder Personalausweis beantragt wird, müssen persönlich vorsprechen. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist ab dem Alter von 12 Jahren obligatorisch!